Wohngeld & Belastung

Das Wohngeldgesetz sieht das als Zuschuss für die Wohnkosten von Wohnraum vor. Dabei gelten als Wohnkosten die Miete, der Mietwert, die Belastung oder das Nutzungsentgelt des Wohnraums.

Zur Miete zählen neben dem Entgelt zur Gebrauchsüberlassung auch Umlagen und Zuschläge (z.B. Kosten für Müllbeseitigung, Wasserverbrauch).
Zur Belastung zählen die Ausgaben für Kreditzinsen und Tilgung der Eigenheimbeschaffung, Instandhaltungskosten in bestimmter Höhe, Grundsteuer und Verwaltungskosten.

Es gelten für die zuschussfähige Miete bzw. Belastung bestimmte Höchstbeträge. Diese Höchstbeträge sind gestaffelt nach der Anzahl der zum Haushalt zählenden Mitglieder, nach der Mietstufe der Wohngemeinde und nach bestimmten Ausstattungsmerkmalen des Wohnraums. Mit der Wohngeld-Novelle zum 1. Januar 2009 spielt die Bezugsfertigkeit des Wohnraums keine Rolle mehr. Altbauten werden wie Neubauten mit entsprechendem Mietniveau berücksichtigt. Die Mietstufen sind nach dem regionalen Mietniveau in sechs Stufen gestaffelt.

Die Miethöchstbeträge wurden per 1. Januar 2009 um 10 % angehoben.