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Persönliche Arbeitslosmeldung

Mit der Arbeitslosmeldung sichert man zum einen seine finanziellen Ansprüche auf Arbeitslosengeld, zum anderen erhält man wertvolle Hilfe bei der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis. Die Arbeitslosmeldung muss persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen und ist für den Bezug von Arbeitslosengeld unverzichtbar. Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gewährt, an dem die persönliche Arbeitslosmeldung erfolgt ist. Deshalb sollte man damit keinesfalls unnötig lange warten.

Die Arbeitslosmeldung kann bereits schon drei Monate vor der Arbeitslosigkeit erfolgen. Der späteste Termin ist der erste Tag der Beschäftigungslosigkeit. Fällt dieser auf einen Tag, an dem die betreffende Agentur für Arbeit geschlossen hat, ist der späteste Termin der darauf folgende Öffnungstag.

Frühzeitige Arbeitssuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III

Erfährt man vom Ende eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, muss man sich spätestens drei Monate vor dessen Ende persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchendend melden. Dies ist jedoch je nach Kündigungsfrist nicht immer möglich. Wenn zwischen dem Bekanntwerden des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung selbst weniger als drei Monate liegen, ist man verpflichtet, die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme des Beendigungszeitpunktes durchzuführen.

Schulische und betriebliche Ausbildungen unterliegen hier nicht der Meldepflicht. Dennoch ist es empfehlenswert, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, falls man im Anschluss an die Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird. Dadurch kann man im Rahmen der Agentur für Arbeit verschiedene Dienstleistungen zur Unterstützung auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz nutzen.

Schriftliche oder telefonische Anzeige zur Fristwahrung

Um die Frist zu wahren, nimmt man die Anzeige persönlich, schriftlich, telefonisch oder online auf http://jobboerse.arbeitsagentur.de/ vor. Hierbei gibt man den Beendigungszeitpunkt und die persönlichen Daten an. Erfolgt die Anzeige nicht persönlich, kann gleichzeitig ein Termin für die persönliche Meldung vereinbart werden.

Ist man beim vereinbarten Termin verhindert, stellt dies grundsätzlich kein Problem dar. Hier teilt man dies der zuständigen Agentur für Arbeit umgehend mit und vereinbart für die persönliche Meldung einen neuen Termin. Telefonisch ist die Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 01801 555111 zu erreichen. Bei Anrufen aus dem Festnetz fallen dabei 3,9 Cent pro Minute an, bei Anrufen per Handy maximal 42 Cent pro Minute.

Wer die Arbeitssuchendmeldung allerdings nicht innerhalb der Frist vornimmt oder den ursprünglichen Termin unentschuldigt verstreichen lässt, muss eine Sperrzeit von einer Woche hinnehmen. Sperrzeiten riskiert man außerdem, wenn man zumutbare Arbeitsangebote durch die Agentur für Arbeit ablehnt oder einer Termineinladung der Agentur für Arbeit ohne triftigen Grund fernbleibt. Wer aufgrund einer Erkrankung den Termin nicht wahrnehmen kann, sollte sich dies vom Arzt bestätigen lassen. Sperrzeiten sollte man auch aus dem Grund vermeiden, dass beim Entstehen einer Arbeitsunfähigkeit in diesem Zeitraum die Leistung nicht fortgezahlt wird.

Zweck der Arbeitssuchendmeldung

Die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung hat für den Arbeitnehmer durchaus Vorteile. Es ist meist wesentlich einfacher, eine neue Beschäftigung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zu finden. Je länger man arbeitslos ist, desto schwieriger ist dann meist auch die Arbeitssuche.