Recht und Verfügungen

Es kann Situationen geben, in denen ein Patient die Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden oder Maßnahmen aus Angst vor einer Sterbens- und Leidensverlängerung nicht durchführen lassen will.
Es ist ein Irrglauben, dass im Notfall, zum Beispiel bei einem Koma in Folge von Krankheit oder Unfall, die Angehörigen automatisch über die weitere Behandlung und Vorgehensweise bestimmen dürfen.
Vollmachten »
Das BGB § 1922 regelt, dass, wenn jemand verstirbt, sein Nachlass als Ganzes (auch Schulden) auf die Erben übergeht.
Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die gesetzlichen Erben richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Dieser Verwandtschaftsgrad wird in einem System unterschiedlicher Ordnungen ausgedrückt.
Testament »

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Statistisch betrachtet wird jede dritte Ehe geschieden. Häufig bleiben dann nicht nur zerstörte Lebensträume zurück, sondern auch die gemeinsamen Kinder. Diese leben dann meist bei einem Elternteil, während der Andere für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen muss.
Düsseldorfer Tabelle »