Soziales
Sozialleistungen in Deutschland
In den letzten Jahren sind die Mieten vor allem in den Ballungsräumen kräftig gestiegen. Der Bundesbürger verwendet rund ein Viertel seines Einkommens für die Bruttokaltmiete. Dabei gilt die Regel, dass mit steigender Haushaltsgröße, zum Beispiel eine vierköpfige Familie, auch die Mietkosten als Ausgabeposten ansteigen. Für Menschen mit geringem Einkommen wird es deshalb immer schwieriger, die Mietbelastung alleine zu tragen. Aus diesem Grund wird seit 40 Jahren das Wohngeld gezahlt. Bei dem Anspruch auf Wohngeld handelt es sich nicht um Almosen, sondern jeder berechtigte Bürger hat einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss.
>> Wohngeld
Für welche Bereiche gibt es finanzielle Hilfen? Welche Bedingungen müssen erfüllt werden um von Sozialtarifen zu profitieren?
>> Sozialtarife in Deutschland
Bezahlbarer Wohnraum ist bereits in manchen Regionen und Metropolen der Bundesrepublik Deutschland knapp. Insbesondere der geförderte soziale Wohnungsbau wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen.
>> Wohnberechtigungsschein
Die Kurzarbeit war viele Jahre hinweg eine Maßnahme der Bauwirtschaft zur Überbrückung von Auftragsschwankungen. Mittlerweile sind viele Branchen von Kurzarbeit betroffen. In der Hochphase der weltweiten Rezession waren im Mai 2009 rund 1,5 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, zum Jahresende 2009 - so die Angaben der Bundesagentur für Arbeit - waren es immer noch 890.000 Bundesbürger.
>> Kurzarbeit
Für die Kurzarbeitergeld Berechnung wird der pauschalierte Nettoentgelt-Ausfall zugrunde gelegt.
Die Nettoentgeltdifferenz ist auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung begrenzt. Die Beiträge auf das fiktive Arbeitsentgelt hat der Arbeitgeber allein zu tragen.
>> Kurzarbeitergeld
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss zunächst natürlich eine Arbeitslosigkeit bestehen. Darüber hinaus darf in Hinblick auf das Lebensalter noch kein Anspruch auf Regelaltersrente bestehen. Außerdem ist eine gewisse Anwartschaftszeit zu erfüllen. Dabei ist die Regelanwartschaftszeit erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war.
>> Arbeitslosengeld 1