Arbeitslosengeld 1 » Sozialversicherung

Allgemeines

Die Agentur für Arbeit übernimmt bei Arbeitslosigkeit die Beitragszahlung für den Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen:

Kranken- und Pflegeversicherung

Empfänger von Arbeitslosengeld bleiben grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt die entsprechenden Beiträge bei der bisherigen Krankenkasse.
Rentenversicherung

Rentenversicherung

War man im Jahr vor Beginn des Leistungsbezugs rentenversicherungspflichtig, übernimmt die Agentur für Arbeit die Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger.

Unfallversicherung

Muss man auf besondere Aufforderung der Agentur für Arbeit bestimmte Termine wahrnehmen, beispielsweise bei der Agentur selbst, beim Arzt oder bei einem potenziellen Arbeitgeber, ist man während des Wegs zu und von diesem Termin über die Agentur für Arbeit unfallversichert. Tritt hier ein Unfall ein, muss dieser der Agentur für Arbeit unverzüglich mitgeteilt werden.