Sozialtarife - Strom
E.ON bietet mit seinen sieben Vertriebsgesellschaften als einziger großer Stromkonzern seit dem Jahr 2008 einen Sozialtarif für Strom an. Dieser Sozialrabatt wird von E.ON in Zusammenarbeit mit der Caritas und dem Diakonischen Werk freiwillig angeboten. Es besteht also keine gesetzliche Verpflichtung für ein solches Angebot. Ursprünglich stammt die Idee des Sozialrabattes auf Energiekosten aus Großbritannien.
Der Sozialrabatt auf die Stromrechnung beträgt zwischen 60 und 120 € (brutto) jährlich in Abhängigkeit von welcher E.ON Vertriebsgesellschaft der Kunde den Strom bezieht. So werden beispielsweise in Bayern pro Monat 9 € bzw. 108 € jährlich brutto auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Der Sozialrabatt wird ausschließlich Privatkunden des jeweiligen Versorgungsgebiet für Strom zum Eigenverbrauch gutgeschrieben.
Die Laufzeit dieser Vergünstigung ist auf 12 Monate begrenzt. Der Sozialrabatt wird auf Antrag gewährt. Teilweise sind diese Anträge auch bei der Caritas und dem Diakonischen Werk erhältlich.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Stromliefervertrag mit der jeweiligen E.ON Vertriebsgesellschaft und eine gültige GEZ-Rundfunkgebührenbefreiung. Außerdem darf der Kunde keine offenen Verbindlichkeiten von mehr als 100 € zum Zeitpunkt der Antragstellung bei E.ON haben. Liegen die Verbindlichkeiten darüber, müssen dieser vor Bezug des Sozialrabattes beglichen werden.
Teilweise bieten auch kleine, regionale Energieversorger Sozialrabatte an. Hier kann sich eine Nachfrage bei den örtlichen Anbietern lohnen. Andernfalls ist auch ein Preisvergleich für Strom und Gas aller Anbieter unabhängig von einem Sozialtarif ratsam.