Wohngeld - Höhe & Berechnung

Das Wohngeld wird von drei Faktoren in seiner Höhe beeinflusst, die in einer Berechnungsformel Eingang gefunden haben (§ 19 WoGG). Demnach sind

maßgeblich für die Wohngeldberechnung. Diese Angaben müssen zwingend beim Wohngeld beantragen vom Antragsteller angegeben werden. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich für bis zu 12 Haushaltsmitglieder demnach nach folgender Wohngeldberechnungsformel (§ 19 WoGG):

1,08 . (M - (a + b . M + c . Y) . Y) €

Das Wohngeldgesetz erläutert die Berechnung der Höhe des Wohngeldes gemäß § 19 in den Anlagen 1 und 2.

Erläuterungen zur Wohngeldberechnungsformel

M = gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung nach §§ 11, 12 WoGG. Aufgerundet wird auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 € abzuziehen.
Y = gerundete monatliche Gesamteinkommen nach § 19 Abs. 1,. Aufgerundet wird auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 € abzuziehen.
a, b, c = je nach Haushaltsgröße unterschiedliche Werte
Ergeben sich Werte für M und Y, die unter den folgenden Tabellenwerten liegen, werden diese durch den unten stehenden Tabellenwert ersetzt.

 

Haushaltsmitglieder M Y
1 45 205
2 55 245
3 65 265
4 75 315
5 85 345
6 85 365
7 95 385
8 105 415
9 115 585
10 125 805
11 155 1085
12 245 1255

 

Dabei sind im Gesetz vier Rechenschritte vorgegeben, um anhand der Wohngeldberechnungsformel die Höhe des Wohngeldes zu errechnen.
Die vier Rechenschritte lauten gemäß Anlage 2 des Wohngeldgesetzes:
z1 = a + b ·M + c ·Y
z2 = z1 ·Y
z3 = M - z2
z4 = 1,08 · z3
Die Dezimalzahlen sind als Festkomma-Zahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.
Die Werte a,b,c ergeben sich je nach Haushaltsgröße gemäß folgender Tabelle:

 

Haushaltsmitglieder a b c
1 9,300E-2 7,963E-4 9,102E-5
2 5,700E-2 5,761E-4 6,431E-5
3 5,500E-2 5,176E-4 3,250E-5
4 4,700E-2 3,945E-4 2,325E-5
5 4,200E-2 3,483E-4 2,151E-5
6 3,700E-2 3,269E-4 1,519E-5
7 3,300E-2 3,129E-4 8,745E-6
8 2,300E-2 2,959E-4 7,440E-6
9 1,970E-2 2,245E-4 3,459E-5
10 4,010E-2 1,565E-4 5,140E-5
11 6,600E-2 1,200E-4 5,686E-5

 

Dabei bedeutet E-2 geteilt durch 100,
E-4 geteilt durch 10.000,
E-5 geteilt durch 100.000 und
E-6 geteilt durch 1.000.000.
Beispiel: Die Angabe b für die Wohngeld-Berechnungsformel errechnet sich für einen 2-Personenhaushalt wie folgt: 5,761/10.000=0,0005761
Da diese Formel mit einigen Parametern bestückt ist, ist die Anwendung dieser Formel nicht unbedingt für den Laien unproblematisch. Die Darstellung erfolgt daher in verständlicher Kürze, Details sind dem Wohngeldgesetz zu entnehmen. Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 43 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§ 19 WoGG).