Arbeitslosengeld 1 » Anspruchsdauer
Anspruchsdauer bei regulärer Anwartschaftszeit
Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit
Sind die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit erfüllt, hängt die Anspruchsdauer von der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung im Zeitraum der letzten zwei Jahre ab. War man davon mindestens 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, erhält man eine Anspruchsdauer von 3 Monaten, bei einer Versicherungspflicht von insgesamt mindestens 8 Monaten eine Anspruchsdauer von 4 Monaten und ab einer Versicherungspflicht von 10 Monaten eine Anspruchsdauer von 5 Monaten.
Anspruchsdauer
Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens | und nach Vollendung des | Anspruchsdauer in | ||
---|---|---|---|---|
Monaten* | Kalendertagen* | Lebensjahres | Monaten | Kalendertagen |
12 | 360 | 55 | 6 | 180 |
16 | 480 | 65 | 8 | 240 |
20 | 600 | 75 | 10 | 300 |
24 | 720 | 85 | 12 | 360 |
30 | 900 | 50. | 15 | 450 |
36 | 1080 | 55. | 18 | 540 |
48 | 1440 | 58. | 24 | 720 |
*) innerhalb der letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.
Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit, ist die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, davon abhängig, wie lange Sie in den letzten zwei Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren. Die Anspruchsdauer ergibt sich aus der Tabelle Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit.
nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten) | Monate / Kalendertage |
---|---|
6 | 3 / 90 |
8 | 4 / 120 |
10 | 5 / 150 |