Arbeitslosengeld 1 » Anspruchsdauer

Anspruchsdauer bei regulärer Anwartschaftszeit

Wie lange man Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, hängt neben dem Lebensalter davon ab, wie lange in den letzten fünf Jahren eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestand. Hat in dieser Zeit insgesamt ein Versicherungspflichtverhältnis von mindestens 12, 16, 20 bzw. 24 Monaten bestanden, erhält man eine Anspruchsdauer von 6, 8, 10 bzw. 12 Monaten. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres erhält man nach einem Versicherungspflichtverhältnis von mindestens 30 Monaten eine Anspruchsdauer von 15 Monaten sowie nach Vollendung des 55. Lebensjahres und insgesamt mindestens 36 versicherungspflichtigen Monaten eine Anspruchsdauer von 18 Monaten. Die längste Anspruchsdauer kann man nach Vollendung des 58. Lebensjahres erhalten. War man im Anwartschaftszeitraum mindestens 48 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt, beträgt die Anspruchsdauer nun ganze 24 Monate. Zu beachten dabei ist, dass die Arbeitsagentur hier pro Monat jeweils 30 Kalendertage veranschlagt. Außerdem rechnet sie maximal bis zum Entstehen eines früheren Arbeitslosengeldanspruchs zurück.

Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit

Sind die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit erfüllt, hängt die Anspruchsdauer von der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung im Zeitraum der letzten zwei Jahre ab. War man davon mindestens 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, erhält man eine Anspruchsdauer von 3 Monaten, bei einer Versicherungspflicht von insgesamt mindestens 8 Monaten eine Anspruchsdauer von 4 Monaten und ab einer Versicherungspflicht von 10 Monaten eine Anspruchsdauer von 5 Monaten.

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens und nach Vollendung des Anspruchsdauer in
Monaten* Kalendertagen* Lebensjahres Monaten Kalendertagen
12 360 55 6 180
16 480 65 8 240
20 600 75 10 300
24 720 85 12 360
30 900 50. 15 450
36 1080 55. 18 540
48 1440 58. 24 720

*) innerhalb der letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.

Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit, ist die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, davon abhängig, wie lange Sie in den letzten zwei Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren. Die Anspruchsdauer ergibt sich aus der Tabelle Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit.

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten) Monate / Kalendertage
6 3 / 90
8 4 / 120
10 5 / 150