Sozialtarife - Telefon
- sich von der Rundfunkgebührenpflicht bei der GEZ befreit hat,
- eine Ausbildungsförderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) erhält,
- oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 ist.
Für Kunden, die von der Rundfunkgebühr befreit sind bzw. Ausbildungsförderung erhalten, beträgt die monatliche Vergünstigung der Telekom maximal € 6,94 und für Blinde, Gehörlose und Sprachbehinderte maximal € 8,72. Diese Vergünstigung wird monatlich von den Telefonkosten für alle Inlands- und Auslandsgespräche über das Festnetz der Telekom abgezogen. Ausgenommen sind Telefongespräche zu Mobilfunknummern, Sonderrufnummern und Verbindungen über andere Anbieter. Es fällt aber weiterhin je nach Tarif die übliche Grundgebühr in der regulären Höhe an. Nutzt der Kunde das Gesprächsguthaben in einem Monat nicht, so wird dieses nicht in den nächsten Monat übertragen.
Der Sozialtarif wird gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom nicht auf Komplettpakete mit Telefonflatrate angewendet. Zur Zeit wird der Sozialtarif für folgende Tarife von der Telekom angeboten (Stand: Februar 2010):
- Call Plus, Call Start, Call Basic, Calltime, Call Time
- Call XXL, Call XXL Freetime, Call XXL Fulltime
- Call & Surf Start 2), Call & Surf Basic
- T-Net Anschlüsse als Einzelanschlüsse
- T-Net 100 Sozialtarif easybell
- T-ISDN Mehrgeräteanschlüsse, T-ISDN 300
Der Sozialtarif muss bei der Deutschen Telekom über ein Auftragsformular („Auftrag für den Sozialtarif") bestellt werden. Dabei ist die GEZ-Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung, der BaföG-Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis als Nachweis beizufügen.