Kurzarbeit - Qualifizierung
Dabei wird unterschieden in allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, wie z.B. technische oder kaufmännische Lehrgänge, die Inhalte vermitteln, die nicht in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffen. Des weiteren gibt es spezifische Qualifizierungsmaßnahmen, die Inhalte unmittelbar für den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz vermitteln.
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, wenn Kug bezogen wird und die Maßnahme nach dem SGB III zugelassen ist. Die Weiterbildung wird in der Regel im Rahmen der sonst üblichen Arbeitszeiten durchgeführt. Dabei greift die Agentur u.a. auf den Europäischen Sozialfonds als zusätzliche Finanzierung zurück. Die Grundförderung beträgt zwischen 25 und 80 % der Lehrgangskosten je nach Art der Qualifizierung und Förderpersonen.
Im Rahmen der gemeinsamen Kampagne „Einsatz für Arbeit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit wurde angesichts der Wirtschaftskrise 2009/2010 der förderfähige Personenkreis erweitert. Mit dem Konjunkturpaket II werden der Bundesagentur für Arbeit allein für die berufliche Weiterbildung rund 2 Mrd. € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Es gibt folgende wesentlichen Änderungen im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit:
- keine Altersbeschränkung und Betriebsgrößenregelung mehr (nach § 417 SGB III),
- Förderung aller Beschäftigten, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt,
- Förderung über den so genannten Bildungsgutschein,
- vollständige Finanzierung bei Umschulung zum Alten- oder Krankenpfleger,
- Fahrtkosten- und Kinderbetreuungskosten-Zuschüsse.
Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt sich die berufliche Weiterbildung im Rahmen von Kurzarbeit bis Ende 2010 wie folgt dar:
Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter | Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter |
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