Wohngeld - Übersicht
Wohngeld - Übersicht
Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Wohngeld ist, dass der Antragsteller den Wohnraum selbst bewohnt und die Miete bzw. Belastung hierfür aufbringt. Es wird ein erforderliches Mindesteinkommen unterstellt, dass sich am Sozialhilferegelsatz orientiert und zuzüglich der Miete plus Nebenkosten errechnet wird.
>> Voraussetzungen
Das Wohngeld wird von drei Faktoren in seiner Höhe beeinflusst, die in einer Berechnungsformel Eingang gefunden haben (§ 19 WoGG).
>> Höhe & Berechnung
Um Wohngeld beantragen zu können und letztlich auch zu erhalten, bedarf es einer bestimmten Einkommenshöhe, die weder zu niedrig, noch zu hoch sein darf. Diese Gesamteinkommenshöhe richtet sich auch nach der Anzahl der zu berücksichtigenden und nicht vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder.
>> Einkommen
Das Wohngeldgesetz sieht das als Zuschuss für die Wohnkosten von Wohnraum vor. Dabei gelten als Wohnkosten die Miete, der Mietwert, die Belastung oder das Nutzungsentgelt des Wohnraum
>> Miete & Belastung
Der Wohngeldanspruch richtet sich zwar nach der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung, jedoch ist dieser Betrag nicht in der Höhe unbegrenzt. Die Bezuschussung erfolgt nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe richtet.
>> Mietsufen
Neben der wohngeldberechtigten Person, die für den Wohnraum, der Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist, Wohngeld beantragt (§ 5 WoGG), zählen für die Höhe des Wohngeldes weitere Haushaltsmitglieder.
>> Haushaltsmitglieder
Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz nur auf Antrag gewährt. Ein Antrag auf Wohngeld wo zu stellen ist, kann bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragt werden. Zuständig sind die örtlichen Wohngeldstellen in der Gemeinde, Stadt oder Kreis des Wohnsitzes im jeweiligen Bundesland.
>> Beantragung
Sofern Wohngeld bewilligt wurde, sind Änderungen im persönlichen Bereich, zum Beispiel hinsichtlich der Nutzung der Wohnung, unverzüglich durch den Antragssteller der Wohngeldstelle mitzuteilen.
>>Änderung Anspruch
Sofern Wohngeld bewilligt wurde, sind Änderungen im persönlichen Bereich, zum Beispiel hinsichtlich der Nutzung der Wohnung, unverzüglich durch den Antragssteller der Wohngeldstelle mitzuteilen.
>> Datenabgleich
Sofern Wohngeld bewilligt wurde, sind Änderungen im persönlichen Bereich, zum Beispiel hinsichtlich der Nutzung der Wohnung, unverzüglich durch den Antragssteller der Wohngeldstelle mitzuteilen.
>> Ablehungsgründe