Kurzarbeitergeld - KUG » Ausschluss

Das Kug wird nicht jedem Arbeitnehmer gewährt. Bestimmte Personengruppen werden vom Bezug des Kug ausgeschlossen. Dazu gehören alle Arbeitnehmer, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind, u.a.

Außerdem können Arbeitnehmer vom Kug ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Mitwirkungspflicht bei der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit verletzten oder sich einer Beratung verweigern.