Kurzarbeitergeld - KUG » Ausschluss
Das Kug wird nicht jedem Arbeitnehmer gewährt. Bestimmte Personengruppen werden vom Bezug des Kug ausgeschlossen. Dazu gehören alle Arbeitnehmer, die nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind, u.a.
- Arbeitnehmer, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben,
- Arbeitnehmer, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine vergleichbare Leistung eines ausländischen Leistungsträgers erhalten,
- Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung im Sinne § 8 SGB IV,
- Arbeitnehmer mit einer unanständigen Beschäftigung,
- Arbeitnehmer, die Krankengeld beziehen,
- Arbeitnehmer, die während einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erhalten.
Außerdem können Arbeitnehmer vom Kug ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Mitwirkungspflicht bei der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit verletzten oder sich einer Beratung verweigern.