Kurzarbeit - Zeitarbeit

Die Zeitarbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Personalleasing genannt, war immer durch die schwankende Beschäftigungsmöglichkeit von Arbeitnehmern gekennzeichnet. Unternehmen greifen immer dann gerne auf Leiharbeiter zurück, wenn bei bereits bestehender hoher Arbeitsauslastung zusätzliche Tätigkeiten erledigt werden müssen. Daher war die Zeitarbeit bis auf wenige Ausnahmen von der Kurzarbeit und damit vom Kug-Bezug ausgeschlossen, da die schwankende Beschäftigungsmöglichkeit quasi als ein „Betriebsrisiko" der Zeitarbeit gewertet wurde.

Die Zeitarbeit ist in Deutschland über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gesetzlich geregelt. Auf die besonderen Eigenschaften von Zeitarbeit und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Zeitarbeitsfirma, dem Auftraggeber und dem Zeitarbeiter soll in diesem Rahmen nicht eingegangen werden. Nur kurz: Zeitarbeit ist ein Beschäftigungsverhältnis, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt und nicht nur von gering qualifizierten Arbeitnehmern, sondern auch von Akademikern ausgeübt wird.

Im Zuge der Wirtschaftskrise mit dem Konjunkturpaket II wurden Sonderregelungen zum Kug geschaffen, die auch eine grundlegende Änderung für die Zeitarbeitsbranche bewirken.

Demnach können mit dem Konjunkturpaket II, also ab Februar 2009, befristet bis Ende Dezember 2010 auch Zeitarbeitsfirmen Kurzarbeit anmelden und bei Erfüllung der Voraussetzungen Kug an ihre Mitarbeiter auszahlen. Des weiteren gelten alle Regelungen zur Kurzarbeit auch für Zeitarbeitsfirmen. Auch befristet beschäftigte Mitarbeiter und Auszubildende fallen unter die Kurzarbeit-Regelungen und können bis Ende Dezember 2010 Kug beziehen.