Pflegekostenversicherung
Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Leider wird diese Zahl täglich deutlich erhöht. Mit der Pflegebedürftigkeit kommen auch diverse Probleme und Sorgen auf die Angehörigen zu, denn ein Platz in einem Altersheim ist sehr teuer. Zwar beteiligt sich die gesetzliche Pflegeversicherung an diesen Beträgen, aber nur mit 1.432,- Euro. Mit diesem Betrag sind jedoch bei weitem nicht alle notwendigen Kosten abgedeckt. Die Differenz, die in vielen Fällen weitere Tausend Euros bedeutet, gehen zu Lasten des Patienten, bzw. dessen Angehörigen.
Pflegekostenversicherung - Leistungen nicht tageweise
Die Pflegekostenversicherung zahlt nicht tageweise, sondern orientiert sich an den tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege. Es können, je nach abgeschlossenem Tarif, die verbleibenden Kosten nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu 100 % oder anteilig erstattet werden. Hierzu müssen die Kosten durch Rechnungen und Belege nachgewiesen werden. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung müssen bei manchen Tarifen vom Versicherungsnehmer aufgebracht werden und sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Da die Kosten nach Vorlage durch entsprechende Belege erstattet werden, können etwaige Kostensteigerungen berücksichtigt werden.
Dies ist leider oft der Fall, denn das Sozialamt bei der Verteilung der Zuschüsse sehr genau hinschaut und penibel genau rechnet. Besitzt der Patient, bzw. dessen Angehörige Immobilien, oder andere Vermögensgegenstände, wird deren Wert an das Einkommen, bzw. dem Vermögen angerechnet. Dass diese Vermögensgegenstände nicht immer Geld einbringen, wird dabei leider nicht berücksichtigt. Um Kosten zu sparen behalten viele Angehörige den Patienten zu Hause und beteiligen sich an dessen Pflege. Zusätzlich kommen mobile Pflegedienste zum Einsatz. Doch fragt man sich häufig, ob diese Pflege für den Patienten überhaupt ausreichend ist.
Pflegekostenversicherung – Leistungen
Idealerweise übernimmt die Pflegekostenversicherung alle verbleibenden Kosten. Bei einigen Versicherern ist die Summe bis zu einer jährlichen Höchstgrenze beschränkt. Darüber hinaus sollten folgende Leistungen und Bedingungen gegeben sein:
- Einschluss aller Pflegestufen,
- kein Unterschied der Leistungen bei Pflege durch Angehörige/Freunde oder professionelle Pflege,
- Anpassung der Leistungen bei Pflegekostensteigerungen ohne erneute Gesundheitsprüfung,
- Übernahme der festgestellten Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung,
- lebenslanger Versicherungsschutz,
- Beittragsfreistellung im Versicherungsfall,
- sofortige Leistung bei Pflege durch Unfall,
- Übernahme von Kosten für technische Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl oder Krücken, Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau.
Pflegekostenversicherung – Beitrag
Die Höhe des monatlichen Beitrages richtet sich wiederum nach dem zu erwartenden Risiko und dem Umfang der Leistungen. Die Beiträge liegen über denen der Pflegetagegeldversicherung. Frauen werden, aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung, stärker zur Kasse gebeten als Männer.
Monatlicher Beitrag für eine 40 jährige Person mit Leistung ab Pflegestufe I:
- männlich ab ca. 9,00 Euro
- weiblich ab ca. 20,00 Euro
Pflegekostenversicherung – Wartezeit und Karenzzeit
Tritt die Pflegebedürftigkeit und damit der Versicherungsfall ein, behalten sich einige Versicherungsunternehmen je nach Tarif vor, erst nach einer bestimmten Zeit die vereinbarte Leistung zu erbringen. Diese Nichtleistung bei Eintritt des Versicherungsfalls wird als Karenzzeit bezeichnet. Die Karenzzeit kann bis zu 3 Monate betragen. Dies ist besonders dann problematisch, wenn keine finanziellen Reserven zur Abdeckung der Pflegekosten vorhanden sind.
Idealerweise sollte eine Police ohne Warte- und Karenzzeit ausgewählt werden.
Eine Pflegekostenversicherung ist vor allem dann ratsam, wenn mit hohen Pflegekosten gerechnet wird und eine häusliche Pflege ausgeschlossen werden kann, weil es keine Angehörigen gibt.
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