Pflegekosten - Pflegestufen - Pflegegeld - Pflegeversicherung
Die Pflegekasse ist verpflichtet, den Versicherten auch in Sachen ambulante Pflege zu beraten. Spätestens mit dem Bewilligungsbescheid ist die Pflegekasse aufgefordert, dem Versicherten eine Vergleichsliste mit Adressen, Leistungen und Vergütungen der Anbieter an die Hand zu geben. Der Pflegevertrag muss der zuständigen Pflegekasse unverzüglich, spätestens beim ersten Pflegeeinsatz ausgehändigt werden. Innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Pflegeeinsatz kann der Pflegebedürftige den Vertrag ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Angehörige haben einen Anspruch darauf, dass Pflegekurse auch zu Hause durchgeführt werden (Pflegeversicherungsgesetz).
Der Leistungsanspruch steht dem Pflegebedürftigen, bei pflegebedürftigen Kindern den sorgeberechtigten Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil, dem Vormund usw. zu. Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen auffangen und zusätzlich den Pflegebedürftigen in die Lage versetzen, der Person, die die Pflege übernimmt, eine materielle Anerkennung zukommen zu lassen. Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Wahl des Heimes und der jeweiligen Pflegestufe. Über die Höhe der Kosten gibt es Verträge zwischen den Heimträgern und den Pflegekassen. Diese haben zuvor geprüft, ob die Kosten auch angemessen sind. Die Pflegekosten selbst (Pflegesätze) werden nach Tageswerten berechnet und setzen sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Pflegekosten + Investitionskosten + Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Die Pflegekosten zahlt im Regelfall die Pflegekasse, und zwar nach folgenden Pauschalsätzen:
Pflegestufen | 2007 | 2008 | 2010 | 2012 |
ambulant | ||||
Stufe I | 384 Euro | 420 Euro | 440 Euro | 450 Euro |
Stufe II | 921 Euro | 980 Euro | 1.040 Euro | 1.100 Euro |
Stufe III | 1.432 Euro | 1.470 Euro | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
Härtefall | 1.918 Euro | k.V. | k.V. | k.V. |
stationär | ||||
Stufe I | 1.023 Euro | k.V. | 1.023 Euro | 1.023 Euro |
Stufe II | 1.279 Euro | k.V. | 1.279 Euro | 1.279 Euro |
Stufe III | 1.432 Euro | 1.470 Euro | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
Härtefall | 1.688 Euro | 1.750 Euro | 1.825 Euro | 1.918 Euro |
Pflegegeld | ||||
Stufe I | 205 Euro | 215 Euro | 225 Euro | 235 Euro |
Stufe II | 410 Euro | 420 Euro | 430 Euro | 440 Euro |
Stufe III | 665 Euro | 675 Euro | 685 Euro | 700 Euro |
Quelle:Bundesministerium für Gesundheit.
k.V. keine Veränderung
Um die notwendige Versorgung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten, reichen häufig die finanziellen Hilfen der Pflegekassen nicht aus. Unterdeckungen müssen von privaten Einkünften geleistet werden. Es empfiehlt sich mit einer privaten Vorsorge, die „Teilkasko“ gesetzliche Pflegeversicherung, zu ergänzen.
Pflegewohngeld
Finanzielle Hilfe bei Pflege von Demenz-Betroffenen
Für Pflegepersonen, die Menschen mit Demenz pflegen, erstattet die Pflegekasse für Betreuungsleistungen bis zu 460 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat mindestens die Pflegestufe I gewährt, und es besteht ein besonderer Betreuungsbedarf (längerfristige Beaufsichtigung wegen Orientierungslosigkeit in der Wohnung oder der Nachbarschaft). Die Pflegekasse übernimmt hierbei die Ausgaben für Tages- und Nachpflege, Kurzzeitpflege oder für eine zusätzliche Betreuung durch den Pflegedienst. Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, muss nochmals einen Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen stellen. Hierbei kommt es zu einer erneuten Begutachtung durch den MDK. Die Pflegekasse erstattet nur per Rechnung nachgewiesene Kosten. Wer den Betrag in einem Jahr nicht voll ausschöpft, kann des Rest ins nächste Jahr übertragen.(Stand 2012)