Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge
Nach § 37 des SGB XI erhält der Pflegebedürftige monatlich in der
Pflegestufe I 205 Euro, Pflegestufe II 410 Euro und Pflegestufe III 665 Euro.(Stand 04.2008) Dieses Geld kann er dem Pflegenden für seine Tätigkeit überlassen und braucht nicht zu versteuert werden.
Besonders interessant für pflegende Familienangehörige ist die Tatsache, dass die Pflegekasse für die Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge für diese Tätigkeit bezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegeaufwand. Die Rentenversicherungsbeiträge können in der Pflegestufe II ca. € 254,80 und in der Pflegestufe III ca. € 395,62 monatlich betragen. Dies sind durchaus Beträge, die bei einer länger andauernden Pflege, entscheidend für die Höhe der späteren Rente sein können. Ein Gespräch mit der Pflegekasse ist sicherlich ratsam.Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Die Pflegezeit in der Woche muss mindestens 14 Stunden betragen.
- Die Tätigkeit darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden.
- Pflegepersonen die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, dürfen wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Dies muss mit einer Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen werden. In den Folgejahren findet einmal jähjrlich eine Überprüfung mittels Fragebogen statt.
Um die Qualität der häuslichen Pflege zu gewährleisten, erhält der Pflegende regelmäßig Hilfestellung und Beratung durch einen Pflegedienst. Ein Pflegeprotokoll wird analog erstellt.
Unter dem Aspekt der Nächstenliebe ist die häusliche Pflegetätigkeit in erster Linie anzusehen.
Pflegegeld und die zusätzlichen Rentenbeiträge der Pflegekasse kann man als kleine Aufmerksamkeit für eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit bezeichnen.
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