Familienpflegezeit

Familienpflegezeit als innovatives Model zur Entlastung der Bürger

Mit in Kraft treten des Familienpflegezeitgesetz zum 01.01.2012 hat der Gesetzgeber erstmals weitreichende Möglichkeiten geschaffen, Pflege und Beruf über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren zu vereinbaren.

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2,42 Millionen Menschen beziehen derzeit in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung - 1,7 Millionen Menschen davon werden von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt. Diese Zahl spiegelt eindrucksvoll die Bereitschaft vieler Deutscher wieder, familiäre Verantwortung zu übernehmen und für Ihre Angehörigen im Pflegefall zu sorgen. Mit Einführung der Familienpflegezeit geht die Bundesregierung vor allem auf jene berufstätigen Bürger zu, die den Wunsch zur Pflege eines Angehörigen bisher nicht verwirklichen konnten – etwa weil sie erhebliche finanzielle Einbußen oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes befürchten mussten.

So funktioniert die Familienpflegezeit

Beschäftigte haben im Rahmen der Familienpflegezeit die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit bei Pflege eines Angehörigen über einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Wird hier beispielsweise die Arbeitszeit eines Beschäftigten um 50 Prozent gekürzt, erhält dieser dennoch weiter 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Nach Ende der Familienzeit werden diesem Arbeitnehmer auch bei voller Stundenzahl weiter nur 75 Prozent seines letzten Bruttogehalts ausgezahlt, so lange bis sein Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Um für Ihren Arbeitgeber finanzielle Risiken als Folge einer Privatinsolvenz auszuschließen, sind Sie bei Inanspruchnahme der Familienpflegezeit zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet. Diese ist für Sie allerdings nur mit geringen Kosten verbunden.

Familienpflegezeit lehnt sich an das beliebte Modell der Altersteilzeit an

Analog zur Altersteilzeit gehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ein (eine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber besteht allerdings nicht). Die Familienpflegezeit wird sodann auf Antrag des Arbeitgebers vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben refinanziert. Nach Ende der Familienpflegezeit behält der Arbeitgeber einen Teil des Arbeitslohns ein und führt diesen an das Bundesamt zurück.

Fazit für den Arbeitnehmer

Haben Sie als Arbeitnehmer den Wunsch zur Pflege eines Angehörigen, sollten Sie die Familienpflegezeit ernsthaft in Ihre Überlegungen einbeziehen. Außer den geringen Kosten für die Absicherung der Arbeitgeber-Risiken haben Sie keine erheblichen Nachteile zu befürchten. Auch das Problem der Altersarmut wurde vom Gesetzgeber in diesem Zusammenhang bedacht. Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche, welche mit der Höhe der Pflegestufe ansteigen. Sie können dadurch von einem Erhalt der Rentenansprüche auf Niveau Ihrer Vollzeitbeschäftigung ausgehen. Sollten Bezieher eines geringen Einkommens sein, dürfen Sie letztendlich sogar mit einer Besserstellung rechnen.

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