24 Stunden Pflege durch polnische Pflegekräfte
Private Arbeitgeber haben zudem die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Denn für die Angehörigen muss eine Rundum-Versorgung stets gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass für den Fall einer Krankheit oder bei Urlaub der polnischen Pflegekraft auch gleichzeitig eine Ersatzpflegekraft beschafft werden muss. Unzulässig wäre es in diesem Fall, den Arbeitsvertrag der bisherigen polnischen Pflegekraft auf die Ersatzkraft anzuwenden. Vielmehr hat der private Arbeitgeber der Ersatzkraft einen separaten Arbeitsvertrag zu gewähren – und auch das wiederum mit allen daraus resultierenden Pflichten. Arbeitgeber polnischer Pflegekräfte haben zudem darauf zu achten, dass sie allen erkrankten oder sich im Urlaub befindlichen Angestellten auch den Arbeitslohn fortzahlen.
Ferner gehört es zu den Pflichten eines Arbeitgebers, den Pflegenden Unterkunft sowie Verpflegung bereitzustellen. Eine weitaus größere Problematik, mit der sich private Arbeitgeber auseinander setzen müssen, ist der Eintritt eines Berufsunfalls. Verletzt sich nämlich die polnische Pflegekraft infolge ihrer beruflichen Tätigkeit, die jedoch ausschließlich durch eine staatlich zugelassene Pflegefachkraft hätte erbracht werden dürfen, muss der Arbeitgeber in diesen Fällen doch mit erheblichen arbeitsrechtlichen Prozessen inklusive deren Kosten rechnen. Daher darf der finanzielle und der rechtliche Aufwand für den Fall einer Direktbeschäftigung einer polnischen Pflegekraft nicht unterschätzt werden.
Um diese Risiken deutlich zu minimieren, sollte man auf den Einsatz professioneller Pflegeagenturen setzen. Durch diese Agenturen ist die gewünschte kontinuierliche und professionelle Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen durch polnische Pflegekräfte stets gewährleistet. Die meisten dieser Institutionen vermitteln neben Haushalts- und Pflegehilfen auch Krankenschwestern und Altenpflegerinnen aus Polen und verfügen über gewachsene Beziehungen sowohl im In- als auch im Ausland.