Ambulante Pflege & Pflegedienste - Pflegedienst

Die ambulante Pflege soll den pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, möglichst lange in ihrem Zuhause zu wohnen. Sie sollte in Anspruch genommen werden, wenn der Betroffene trotz Pflegebedürftigkeit noch ein gewisses Ausmaß der Haushaltsführung übernehmen kann oder mit einer Person zusammenlebt, welche diese garantieren kann. Die Umgebung sollte darüber hinaus für die ambulante Pflege insofern geeignet sein, dass eine angemessene Pflege möglich ist.
Während die häusliche Pflege auch von Angehörigen oder Freunden übernommen werden kann, wird die ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt. Beispiele für die ambulante Pflegedienste sind die Caritas oder der Malteser Hilfsdienst. Die ambulante Pflege muss von einem Arzt verschrieben werden und von der Krankenkasse genehmigt werden. Sind beide Vorraussetzungen erfüllt wird ein Pflegevertrag, der die einzelnen Leistungen auflistet und detaillierte Auskunft über den Ablauf der Pflege gibt, mit dem jeweiligen Pflegedienst abgeschlossen.
Die Grundleistungen der häuslichen Pflege und Krankenpflege umfassen dabei drei Schwerpunkte:

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