Private Pflegezusatzversicherungen – Unterdeckung absichern
Die gesetzliche Pflegeversicherung dient der Grundsicherung und reicht meistens nicht zur Deckung der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, die sich bei stationärer Pflege schnell bei 2.000 bis 3.000 € pro Monat bewegen können, aus. Insbesondere zusätzliche Kosten der Unterbringung, wie zum Beispiel Zimmerreinigung, Essen/Getränke und sonstige Serviceleistungen, übersteigen die gesetzlichen Pflichtbeiträge. Damit nicht die Angehörigen oder das Sozialamt für die Übernahme der darüber hinausgehenden Pflegekosten einspringen müssen, bieten die verschiedenen Versicherungsunternehmen eine private Pflegezusatz-versicherung an. Die private Pflegezusatzversicherung muss nicht, im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung, jeden Antragsteller aufnehmen.
Die monatlichen Beiträge richten sich bei der privaten Vorsorge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem zu erwartenden Risiko. Daher ist der frühzeitige Abschluss in jungen Lebensjahren ratsam. Bei Antragsstellung erfolgt eine umfassende Gesundheitsprüfung, deren Fragen alle wahrheitsgemäß und ausführlich vom Antragsteller beantwortet werden sollten.
Als Private Pflegezusatzversicherungen werden die Pflegetagegeld-versicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung angeboten.
Pflegetagegeldversicherung
Pflegetagegeldversicherung – Leistungen
Das Angebot an Pflegetagegeldversicherungen ist vielfältig und variationsreich. Das ausgewählte Versicherungsunternehmen sollte bestimmte Leistungen neben dem vereinbarten Tagegeld in jedem Fall anbieten:
- Tagegeld zwischen 5 Euro und 100 Euro je nach persönlichen Bedürfnissen,
- Auszahlung des Tagegeldes ab Pflegestufe I,
- Auszahlung des Tagesgeldes auch bei häuslicher Pflege,
- Sofortige Leistung bei Pflege durch Unfall,
- Übernhame der Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung,
- Beitragsfreistellung im Versicherungsfall/Pflegebedürftigkeit,
- lebenslanger Versicherungsschutz,
- dynamische Anpassung der Tagegeldsätze über die Vertragslaufzeit, damit steigende Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden,
- Verzicht auf regelmäßige Nachuntersuchungen.
Pflegetagegeldversicherung – Beitrag
Der Beitrag richtet sich nach dem Risiko, dass der Versicherungsfall, also die Pflegebedürftigkeit, eintritt. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger ist der monatliche Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung. Im Laufe der Jahre kann sich der Beitrag ändern. Grundsätzlich zahlen Frauen, aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung, mehr als Männer. Der monatlöiche Beitrag für eine 40 jährige Person mit Leistung ab Pflegestufe I beträgt:
- ab ca. 7,00 Euro für Männer und
- ab ca. 18,00 Euro für Frauen.
Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung ist bei vielen Versicherungen bis zum 65. Lebensjahr möglich.
Pflegetagegeldversicherung – Wartezeit und Karenzzeit
Das Kleingedruckte sollte immer sorgfältig bei Abschluss einer Versicherung gelesen werden. Einige Versicherungsunternehmen schließen die Leistungspflicht für einen bestimmten Zeitraum nach Vertragsabschluss aus. Diese als Wartezeit bezeichnete Nichtleistung kann insbesondere für ältere Versicherungsnehmer von Nachteil sein, da durchaus die Gefahr des Eintritts der Pflegebedürftigkeit früher gegeben sein könnte. In vielen Pflegetagegeldversicherungen wird eine Wartezeit von bis zu drei Jahren festgeschrieben. Es gibt aber auch Anbieter, die auf eine Wartezeit verzichten.
Tritt die Pflegebedürftigkeit und damit der Versicherungsfall ein, behalten sich einige Versicherungsunternehmen je nach Tarif vor, erst nach einer bestimmten Zeit die vereinbarte Leistung zu erbringen. Diese Nichtleistung bei Eintritt des Versicherungsfalls wird als Karenzzeit bezeichnet. Die Karenzzeit kann bis zu 3 Monate betragen. Dies ist besonders dann problematisch, wenn keine finanziellen Reserven zur Sicherung der Pflegekosten vorhanden sind.
Die Pflegetagegeldversicherung ist für Diejenigen von Vorteil, die über die finanziellen Leistungen frei verfügen wollen. Wird die Pflege im häuslichen Umfeld erbracht, ist sie einer Pflegekostenversicherung vorzuziehen.