Hausratversicherung

Alle Jahre wieder zur Advents- und Weihnachtszeit verzeichnen Versicherungsgesellschaften vermehrt Wohnungsbrände. Der Anstieg der Schäden hat sicherlich mit der Jahreszeit und den damit verbundenen Dekorationsmitteln (u.a. Adventskränze, Tannenbäume, Kerzen) zu tun. Die Schäden reichen von verbrannten Tischen hin, bis zu der kompletten Vernichtung des Wohnmobiliars. Einen Versicherungsschutz bietet hier im Regelfall die Hausratversicherung. Neben Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Leitungswasser, sind Sturm und Hagel Risiken, für deren finanzielle Folgen eine Hausratversicherung aufkommt. Die Haushaltsglasversicherung und die Erweiterung für Schäden durch Elementarereignisse, bietet zusätzlich finanzielle Sicherheit. Den Deckungsumfang einer Hausratversicherung regeln die Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen. Den eigenen Versicherungsbedarf ermittelt man am besten mit einem Spezialisten. Experten für Versicherungen können hier wertvolle Dienste leisten.

Was ist versichert?

Den genauen Leistungsumfang einer Hausratversicherung regeln die allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen und Klauseln. Hier spielt das Datum der Fassung (z.B. VHB 1992) eine wichtige Rolle. Versicherer passen in unregelmäßigen zeitlichen Abständen diese Bedingungen und somit den Deckungsumfang an. Eine Hausratversicherung mit Beginn 2008, unterliegt den Bedingungen aus dem gleichen Jahr.
Versichert ist der gesamte Hausrat, des in der Versicherungspolice angegebenen Versicherungsortes. Das kann ein Haus oder die Wohnung des Versicherungsnehmers sein. Zum Hausrat zählen Wertsachen und Bargeld bis zu unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen und alle Sachen die zum Haushalt gehören und privat genutzt werden. Alle versicherten Gegenstände definieren die Versicherungsbedingungen.

Versicherter Hausrat, der im Eigentum des Versicherungsnehmers ist, ist weltweit versichert, solange er sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes/Wohnortes befindet. Hier tolerieren Versicherer häufig einen Zeitraum bis zu 3 Monaten. Bei einem Raub greift der Außenversicherungsschutz. Werden versicherte Sachen auf Grund einer Gewalttat herausgegeben oder weggenommen, greifen genau bezifferte Entschädigungsgrenzen. Wertgegenstände unterliegen besonderen Regeln.

Versicherte Kosten

Kommt es zum Schadensfall, entstehen neben den Beschaffungskosten für den beschädigten Hausrat, auch häufig zusätzliche Folgekosten. Bei einem Wohnungsbrand können das Aufräum- und Hotelkosten sowie zusätzliche Transport- und Lagerkosten sein, wenn der Wohnraum unbenutzbar wurde. Den genauen Leistungsumfang beschreiben die Versicherungsbedingungen, deren Aushändigung vor Abschluss des Vertrages Pflicht ist.

Erweiterungen über die man sich Gedanken machen sollte

Die Freizeitaktivitäten der Bundesbürger kennen keine Grenzen. Dabei erfreuen sich Fahradtouren einer besonderen Beliebtheit. Die Anschaffungskosten für den fahrbaren Untersatz variieren im Durchschnitt zwischen 500 Euro und 2500 Euro. Häufig ist dieses Risiko nicht versichert. Mit einem Beitragszuschlag kann man hier Abhilfe schaffen. Der Wertanteil von Elektrogeräten, wie Fernseher, Stereoanlagen und Computer, steigt regelmäßig, aufgrund der zunehmend verbesserten Technologie. Gewitter und die daraus resultierenden Überspannungsschäden bedeuten eine ständige Gefahr für diese Geräte.
Die Leistungsgrenzen im Schadensfall unterscheiden sich bei den Versicherern zum Teil erheblich. Eine Anpassung an den wirklichen Versicherungsbedarf ist sinnvoll.
In diese Überlegungen sollten auch Wertgegenstände allgemein, Bargeld und Urkunden einbezogen werden.
Ein Unterversicherungsverzicht, meistens extra als Vereinbarung, sichert vor unliebsamen Überraschungen. Ist die Versicherungssumme zur Zeit des Schadens niedriger als der Versicherungswert, kann der Versicherer im Verhältnis kürzen. Der Unterversicherungsverzicht schließt dieses Risiko aus.

Der Beitrag

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach den versicherten Risiken, der Gebäudeart der versicherten Wohnung/Haus und den Tarifzonen. Deutsche Versicherer unterteilen in drei und für Elementarschäden in vier Tarifzonen. Die Tarifzonen sind genau nach
Postleitzahlengebieten gegliedert.
Selbstbeteiligungen im Schadensfall verringern den Versicherungsbeitrag, allerdings kürzt der Versicherer im Schadensfall den Entschädigungswert um die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Nach der Gebäudeart richtet sich die Prämie für eine zusätzliche Haushaltsglasversicherung. Hier wird nach Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Einfamilien- und Reihenhäuser, mit mehr und weniger als 200 Quadratmetern Wohnfläche unterschieden.
„Jahreszahler“ zahlen keinen Aufschlag. Versicherungsbeiträge die unterjährig, also monatlich, viertel- oder halbjährlich entrichtet werden, kosten bis zu 8 Prozent Beitragsaufschlag.