Regelung des Nachlasses
Zur Regelung des Nachlasses kann es unter Umständen notwendig sein, über einen Erbschein die Erbfolge nachweisen zu müssen. Grundsätzlich kann der nächste Angehörige erben, ohne ein Nachlassgericht einzuschalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verstorbene ein notarielles Testament hinterlegt hat. Unter Umständen wird ein Erbschein benötigt, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie vererbt wurde, der Inhalt des Testaments nicht eindeutig ist oder kein Testament vorhanden ist. Das Grundbuch verlangt als Nachweis für die Übertragung eines Grundstückes oder Immobilie einen Erbschein. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen unter Vorlage der Sterbeurkunde beantragt. Die Richtigkeit des Erbschaftsanspruches ist anhand der gesetzlichen Erbfolge durch Geburtsurkunde und Heiratsurkunde sowie, falls vorhanden, einem Testament nachzuweisen. Die Gebühren des Erbscheins richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes.