Sterbegeld - Sterbegeldversicherung - Bestattungsvorsorge
Ein Todesfall in der Familie ist ein emotionaler Tiefschlag. Doch gerade in dieser Situation werden viele Formalitäten von den trauernden Angehörigen verlangt.
Tritt der Todesfall im häuslichen Umfeld ein, ist sofort ein Arzt für die Leichenschau zu verständigen.
Trauerfall – was ist zu tun? »
Die Stiftung Warentest hat in dem Sonderheft 11/05 die Gesamtkosten eines Trauerfalls exemplarisch aufgelistet. Dabei wurde eine übliche Mindestsumme ihn Höhe von € 2.460 und eine übliche Höchstsumme von € 26.260 für eine Bestattung ermittelt.
Bestattung & Kosten »
Zur Regelung des Nachlasses kann es unter Umständen notwendig sein, über einen Erbschein die Erbfolge nachweisen zu müssen. Grundsätzlich kann der nächste Angehörige erben, ohne ein Nachlassgericht einzuschalten.
Regelung des Nachlasses »
Ob Erd- oder Feuerbestattung, beide Bestattungsarten sind bei einer anonymen Bestattung möglich. Besonderheit ist die fehlende Kennzeichnung der Grabstelle. Das Grab liegt in einem Gräberfeld und kann nicht für das persönliche Gedenken genutzt werden.
Bestattungsarten »
Nicht nur Verwandte und Freunde müssen über die Todesnachricht in Kenntnis gesetzt werden, sondern das gesamte berufliche und öffentliche Umfeld. Welche weiteren Formalitäten müssen erledigt werden?
Formalitäten »
Lange Zeit konnte sich jeder Bundesbürger darauf verlassen, dass der Staat das eigene Begräbnis mit dem so genannten Sterbegeld bezuschusst. Seit Januar 2004 ist diese Leistung vom Staat gestrichen worden.
Bestattungsvorsorge »
Sterbegeldversicherung - was ist das? Was leistet sie? Bis zu welcher Summe können Abschlüsse getätigt werden und wie sieht es mit Gesundheitsfragen aus?
Sterbegeldversicherung »
Der Münchener Begräbnisverein e.V. versichert Personen bis zum Eintrittsalter von 90 Jahren. Und das ohne Gesundheitsfragen. "Erfolgt der Eintritt zwischen dem 76. und 90. Lebensjahr muss der Beitrag lebenslang geleistet werden". Was ist sonst noch zu beachten?
Münchener Begräbnisverein »