Bestattung & Kosten
Die Wahl des Bestattungsunternehmens ist frei. Der Trauernde ist nicht an einen Ort oder an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Der Angehörige, der die Bestattung in Auftrag gibt, kommt auch für deren Kosten auf, unabhängig davon, ob es sich gleichzeitig auch um den Erben handelt.
Folgende Unterlagen sollten zur Vorbereitung der Bestattung zum Bestattungsunternehmen mitgebracht werden:
- das Familienstammbuch,
- der Personalausweis oder Reisepass, je nach Familienverhältnis zum Toten - bei Verheirateten: die Heiratsurkunde, bei Ledigen: die Geburtsurkunde, bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil, bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners,
- der Totenschein oder die Sterbeurkunde,
- eine aktuelle Rentenanpassungsmitteilung,
- die Krankenkassenkarte,
- sofern vorhanden: eine Police der Sterbeversicherung,
- bei einem Familiengrab: die Grabdokumente.
Bei vermeintlich günstigen Komplettangeboten ist zu beachten, das häufig noch nicht einmal die Beratung im Preis enthalten ist. Solche „Schnäppchen“-Bestatter bieten nur die reine Bestattungsleistung an und lassen sich jede weitere, notwendige Leistung entsprechend vom Kunden bezahlen.
Kosten der Bestattung
Die Kosten der Bestattung setzen sich zusammen aus den- öffentlichen Gebühren (Friedhofsgebühren, Krematorium),
- private Aufwendungen (Bewirtung bei der Trauerfeier, Garderobe, Danksagungen etc.),
- Kosten für das Bestattungsinstitut (Waschen und Einkleiden des Toten, Überführung, Kosten für den Sarg, eventuell Kosten bei Erledigung der Formalitäten),
- Folgekosten (Dauerpflege).
Die Stiftung Warentest hat in dem Sonderheft 11/05 die Gesamtkosten eines Trauerfalls exemplarisch aufgelistet. Dabei wurde eine übliche Mindestsumme ihn Höhe von € 2.460 und eine übliche Höchstsumme von € 26.260 für eine Bestattung ermittelt. Es gilt zwar als unüblich und für den Einen oder Anderen als makaber, aber ein Preisvergleich zwischen mindestens zwei Bestattungsunternehmen kann sich bei dieser Spanne durchaus lohnen.