Die private Zusatzpflege
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Damit verbunden steigt die Zahl der Pflegefälle von Jahr zu Jahr.
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können bei Pflegebedürftigkeit beantragt werden.
Im Sinne des Sozialgesetzbuches ist pflegebedürftig, wer wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigt. Hier wird nicht unterschieden ob Hilfe im privaten Haushalt oder in einem Pflegeheim in Anspruch genommen wird.
In Zusammenarbeit mit dem Senioren-Dachverband BAGSO e.V., hat die Genarali AG die Pflegeversicherung Selecta 3-D PflegeVorsorge entwickelt. Keine Gesundheitsfragen, Leistungen bereits ab Pflegestufe I.
Private Plegeversicherung »
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen häufig nicht aus, die anfallenden Kosten zu bezahlen. Das Sozialamt oder auch die Kinder müssen finanziell helfen. Versicherungsunternehmen bieten für diese Situation Versorgungslösungen.
Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Leider wird diese Zahl täglich deutlich erhöht. Mit der Pflegebedürftigkeit kommen auch diverse Probleme und Sorgen auf die Angehörigen zu, denn ein Platz in einem Pflegeheim ist sehr teuer.
Pflegekostenversicherung »
Natürlich möchte niemand zum Pflegefall werden. Doch Unfälle, Krankheiten etc. können leider überraschend genau dazu führen. Wenn das Essen zu Unmöglichkeit wird, wenn man sich selbst nicht mehr versorgen kann, wenn einfachste Dinge, wie sich zu waschen nicht mehr möglich werden, dann spricht man von Pflegebedürftigkeit.
Pflegetagegeldversicherung »
Die gesetzlichen Pflichtversicherungen erbringen leider nur eine relativ geringe Leistung. Aus diesem Grund steht die private Vorsorge bei sehr vielen – aber leider noch bei weitem nicht allen – Menschen bereits im Vordergrund. Verlässt man sich auf die gesetzliche Pflichtversicherung, besteht das Risiko, seinen Lebensstandard durch Pflegebedürftigkeit finanziell nicht mehr aufrechterhalten zu können.
Pflegerente »
- Altersheim - die richtige Wahl treffen
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- Pflegebedürftigkeit - Kinder Haften für die Eltern