Sterbegeld Münchener Begräbnisverein

Der Münchener Begräbnisverein e.V. bietet über einen Kollektivvertrag mit der Lebensversicherung von 1871 a.G. München eine Sterbegeldversicherung an. Das Eintrittsalter beträgt mindestens 40 Jahre und liegt bei höchstens 85 Jahre. Die Versicherungssumme ist gestaffelt frei wählbar von € 2.500 bis € 12.500. Ein Abschluss der Sterbegeldversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Die Beitragszahlung ist über die gesamte Laufzeit konstant. Erfolgt der Eintritt in die Sterbegeldversicherung vor dem 75. Lebensjahr ist die Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr zu leisten. Danach besteht lebenslanger Versicherungsschutz. Erfolgt der Eintritt zwischen dem 76. und 85. Lebensjahr muss der Beitrag lebenslang geleistet werden.

Der Versicherungsfall

Tritt der Versicherungsfall, der Tod der versicherten Person, innerhalb der ersten sechs Versicherungsmonate ein, kommt die volle Versicherungssumme noch nicht zur Auszahlung. Es werden lediglich die eingezahlten Beiträge abzüglich einer Kürzung von € 100,00 ausgeschüttet. Außerdem erfolgt die Zahlung der Versicherungssumme nach dem Eintrittsalter und dem Vertragsablauf nach folgender Staffelung:

Vom 40. - 49. Lebensjahr    ab dem 7.  Vertragsmonat 6/36 gestaffelt, nach 3 Jahren volle Versicherungssumme
Vom 50. - 59. Lebensjahr    ab dem 7.  Vertragsmonat 6/24 gestaffelt, nach 2 Jahren volle Versicherungssumme
ab dem    60. Lebensjahr    ab dem 7.  Vertragsmonat 6/12 gestaffelt, nach  1 Jahr     volle Versicherungssumme

Die Beitragsrückgewähr sichert dem Bezugsberechtigen, bei Nichterreichen der Voraussetzungen zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich etwaiger Überschussanteile. Die Überschüsse werden auch bei Auszahlung der vollen Versicherungssumme ausgeschüttet.

Bezugsberechtigung frei wählbar

Service

Als Bezugsberechtiger kann jede Person oder auf Wunsch ein Bestattungsunternehmen, bei Abschluss der Sterbegeldversicherung des Münchener Begräbnisvereins, gemeldet werden.
Als zu versichernde Person kann auch eine andere Person als der Antragsteller versichert werden. Dies ist besonders interessant, für einen Personenkreis, der aus Stolz oder mangelnder finanzieller Kraft eine solche Versicherung nicht abschließen kann. Erwachsene Kinder könnten demnach für ihre alten Eltern, auch ohne deren Wissen, eine Sterbegeldversicherung beim Münchener Begräbnisverein e.V. beantragen. Die Kinder wären dann Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigte, während die Eltern die versicherten Personen sind.
Voraussetzung für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung beim Münchener Begräbnisverein e.V. ist die Mitgliedschaft im Begräbnisverein, die gleichzeitig beantragt werden kann.