Fußpflege aus medizinischer Sicht
Krankenkassen übernehmen lediglich dann eine Fußpflege, wenn es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt und zur Behebung von Erkrankungen an den Füßen ein Podologe aufgesucht wird. Bei Diabetikern kann eine solche medizinische Fußpflege schnell erforderlich werden. Hier arbeitet der Podologe auch mit den behandelnden Hautärzten, Orthopäden und dem Hausarzt zusammen.
Aufgesucht werden sollte ein Podologe zu einer Fußpflege dann, wenn man beim Gehen plötzlich Beschwerden hat oder der Schuh drückt. Aber auch wenn man eingewachsene Fußnägel hat, sollte man einen Podologen zur Fußpflege aufsuchen. Allgemein versteht man unter der medizinischen Fußpflege alle Maßnahmen, die aus ärztlicher und nicht aus kosmetischer Sicht angeordnet werden. Im Vordergrund steht die Gesunderhaltung.
Behandlungen, welche bei einer medizinischen Fußpflege durchgeführt werden, sind beispielsweise Nagelbehandlungen, Abtragen von überschüssiger Hornhaut oder Hühneraugen, das Anordnen von Schutzumschlägen und Verbänden für die Füße oder etwa ein künstlicher Nagelersatz sowie eine Nagelkorrektur.
Um eine Erkrankung der Füße zu vermeiden sollte man immer auf Schuhe mit einer guten Sohle achten und seine Füße einem nicht allzu hohen Gewicht aussetzen. Nur so kann langfristig der Besuch bei einem Podologen vermieden werden.
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