Treppenlift Krankenkasse

Treppenlift Krankenkasse

Der Treppenlift ist kein offiziell geführtes Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkasse. Eine vollständige Kostenübernahme bei der Anschaffung eines Liftsystems ist daher ausgeschlossen. Vielmehr erhält der Bedürftige eine Bezuschussung der für den Treppenlift erforderlichen Baumaßnahmen. Erforderlich hierzu ist zumindest die Zugehörigkeit in Pflegestufe 1. Bezuschusst wird in diesem Fall nicht allein der Kauf und die Installation eines Treppenliftes, sondern alle zum Antragszeitraum notwendigen baulichen Veränderungen, die zur Verbesserung des Wohnumfeldes des Betroffenen beitragen. Die Bezuschussung erfolgt dabei in einem Betrag, mit dem alle erforderlichen Maßnahmen abgegolten werden.

Welche Kosten werden übernommen?

Ein Treppenlift wird offiziell nicht als Hilfsmittel geführt, eine vollständige Kostenübernahme ist aus diesem Grund nicht möglich. Vielmehr wird ein Zuschuss für die bauliche Wohnanpassung gewährt, die dem Grad der Beeinträchtigung entspricht. Mindestens 10 Prozent der Umbaumaßnahme hat der Antragssteller selbst aufzubringen (maximal aber die Hälfte seines Bruttomonatseinkommens). Die Pflegekasse bezuschusst den Restbetrag der baulichen Maßnahme mit derzeit maximal 2.557 Euro.

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Wann zahlt die Krankenkasse?

Für eine Bezuschussung muss der Betroffene zumindest in Pflegestufe 1 eingestuft werden. Zusätzlich muss der medizinische Dienst der Rankenversicherung die bauliche Veränderung zur Verbesserung des Wohnumfeldes ausdrücklich befürworten. Grundsätzlich werden die Kosten für von der Pflegeversicherung nur dann übernommen, wenn eine Inanspruchnahme anderer Leistungsträger wie Berufsgenossenschaften oder Sozialämter ausgeschlossen ist.

Darauf sollten Sie achten

Der Höchstsatz der Bezuschussung durch die Pflegeversicherung ist nicht allein für die Anschaffung eines Treppenliftes gedacht. Mit dem Zuschuss werden vielmehr alle Aufwendungen abgegolten, die mit der baulichen Veränderung zusammen hängen. Müssen beispielsweise Treppenstufen verstärkt oder Türrahmen verbreitert werden, um die Installation des Liftsystem zu ermöglichen, so schmälert dies die effektive Bezuschussung der Anschaffungskosten.

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