Renten & Pensionen - Alterseinkünftegesetz
Das Ergebnis ist das Alterseinkünftegesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2005, dass kein eigenständiges Gesetz ist, sondern eine Vielzahl an Neuregelungen für bestehende Gesetze wie das Einkommensteuergesetz enthält. Hauptschwerpunkt des Alterseinkünftegesetz ist der Übergang zu einer grundsätzlich nachgelagerten Besteuerung aller Alterseinkünfte. Dabei sollen Altfälle (bestehende Renten) geschont und der Übergang für rentennahe Jahrgänge gleitend gestaltet werden.
Nachgelagerte Besteuerung
Wesentliches Merkmal einer nachgelagerten Besteuerung ist, dass die Rente erst bei Auszahlung besteuert wird und in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert bleibt. Das Alterseinkünftegesetz soll schrittweise die steuerrechtliche Gleichbehandlung aller Renten, Beamtenpensionen, Betriebsrenten und Leibrenten sicherstellen.
Seit dem 1. Januar 2005 sind alle Bruttorenten zu einem Anteil von 50 % steuerpflichtig. Dieser Besteuerungsanteil steigt bis zum Jahr 2040 auf volle 100 % an. Die genauen Werte sind § 22 Einkommensteuergesetz (EStG) zu entnehmen. Im Gegenzug fördert das Alterseinkünftegesetz die Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €. Aufwendungen zur Altersvorsorge sind nach §10 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Darunter fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzliche Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen sowie private Leibrentenversicherungen, wenn diese die Förderkriterien erfüllen. Die Abzugsmöglichkeit wird schrittweise beginnend im Jahr 2005 mit 60 % um jeweils 2 Prozentpunkte erhöht, bis im Jahr 2025 der Maximalbetrag von 20.000 € erreicht ist.
Alterseinkünftegesetz - betriebliche Altersversorgung
Das Alterseinkünftegesetz stellt auch die betriebliche Altersversorgung, insbesondere Beiträge für die Direktversicherung steuerfrei und setzt auch hier die nachgelagerte Besteuerung an. Für den Bereich der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) hat die gesetzliche Neuregelung Vereinfachungen hinsichtlich dem Antragsverfahren und der Förderungskriterien gebracht.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent | Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent |
---|---|---|---|
bis 2005 | 50 | 2023 | 83 |
ab 2006 | 52 | 2024 | 84 |
2007 | 54 | 2025 | 85 |
2008 | 56 | 2026 | 86 |
2009 | 58 | 2027 | 87 |
2010 | 60 | 2028 | 88 |
2011 | 62 | 2029 | 89 |
2012 | 64 | 2030 | 90 |
2013 | 66 | 2031 | 91 |
2014 | 68 | 2032 | 92 |
2015 | 70 | 2033 | 93 |
2016 | 72 | 2034 | 94 |
2017 | 74 | 2035 | 95 |
2018 | 76 | 2036 | 96 |
2019 | 78 | 2037 | 97 |
2020 | 80 | 2038 | 98 |
2021 | 81 | 2039 | 99 |
2022 | 82 | 2040 | 100 |